Kykladen
Urlaub Ursula und Han Theill
Allgemeine Geschäftsbedingungen
Han und Ursula Theill
Wir vermitteln seit 1987 Villen, Ferienhäuser und
Ferienwohnungen auf mehreren griechischen Kykladeninseln. Wir informieren Interessenten
über geeignete und freie Objekte sowie auf Wunsch über die Reise innerhalb
Griechenlands.
Im Falle einer verbindlichen Anfrage erhält der
Feriengast per E-Mail eine Reservationsbestätigung mit detaillierter
Beschreibung des Ferienobjekts. Auf Wunsch des Feriengastes kann auch ein per
Post versandter und beidseitig unterschriebener Reservationsvertrag
ausgetauscht werden. Die Reservation wird nach einer Anzahlung von 30 Prozent
des Mietzinses durch den Feriengast für beide Seiten verbindlich. Die Anzahlung
ist innert 3-10 Tagen (je nachdem, wie viel Zeit noch bis zum Beginn der
Ferienmiete ist) nach Erhalt der Reservationsbestätigung vorzunehmen, ansonsten
verfällt die Reservation. Sollte der Gast die Buchung zwischen Anzahlung und
Restzahlung stornieren, wird die Anzahlung nicht zurückerstattet.
Nach Eingang der Anzahlung erhält der Gast per E-Mail
(auf besonderen Wunsch auch per Post) eine Eingangsbestätigung seiner Zahlung,
zusammen mit den Telefonnummern und Fotos seiner Gastgeber bzw. derjenigen
Personen, die ihn bei seiner Ankunft am Hafen oder Flugplatz erwarten und
während seines Aufenthaltes für ihn zuständig sind.
Die Mindestmiete für ein Ferienobjekt beträgt eine Woche,
in den Monaten Juli und August zwei Wochen. Ausnahmen können auf Anfrage
gemacht werden, wenn durch eine kürzere Miete eine Lücke zwischen zwei
vorhandenen Belegungen gefüllt wird oder die Miete nach vorn oder hinten genau
an eine Belegung anschliesst.
Die restlichen 70 Prozent des Mietzinses sind bis
spätestens 30 Tage vor Ferienantritt durch den Gast zu entrichten. Sollten
zwischen Reservation und Ferienantritt weniger als vier Wochen liegen, so ist
der volle Mietzins sofort fällig.
Nach Eingang der Restzahlung erhält der Gast wiederum
eine Eingangsbestätigung per E-Mail, zusammen mit einem Google-Earth-Bild von
der Lage seines Ferienobjekts. Bei den Ferienhäusern ohne Abholservice erhält
der Feriengast nach seiner Restzahlung den Hausschlüssel. Dieser ist nach
Ferienende eingeschrieben an uns zurückzusenden oder an einem vereinbarten Ort
zu hinterlegen.
Wir weisen jeweils alle Gäste, die bei uns gebucht haben,
ausdrücklich darauf hin, dass die Tickets für Fährverbindungen zwischen dem
Grossraum Athen und den Kykladen während der Saison an Ort in aller Regel
ausverkauft sind und mindestens einen Monat im voraus per Reisebüro oder über
Internet (www.gtp.gr oder www.milostravel.gr ) bezogen werden
müssen. Die Gastgeber sind nicht verpflichtet, Gäste, die wegen versäumter
rechtzeitiger Ticketbuchungen erst nach 24 Uhr auf der Insel eintreffen, am
Hafen abzuholen.
Soweit nicht ausdrücklich anders vereinbart, ist
Check-In-Time bei der Ankunft des Gastes nach 14 Uhr und Check-Out-Time bei der
Abreise des Gastes bis 11 Uhr vormittags.
Der Feriengast ist dem Mietobjekt gegenüber zu Sauberkeit
und Sorgfalt verpflichtet. Er kommt für alle Schäden und Verluste am Mietobjekt
während seiner Mietdauer gegenüber dem Besitzer auf. Wohnt der Besitzer nicht
am Ort, so sind ihm allfällige Schäden umgehend und telefonisch gemäss der in
den Reiseunterlagen angegebenen Telefonnummer zu melden.
Die Mitnahme von Haustieren bedarf der Anfrage bei uns
und der Einwilligung durch den Besitzer des Mietobjekts. Nicht angemeldete
Haustiere dürfen durch den Ferienhausbesitzer zurückgewiesen werden.
Möchte der Gast die angegebene Personenzahl für ein
Ferienobjekt überschreiten, so ist dies in bestimmten Fällen möglich, sofern
die zusätzliche(n) Person(en) bereits bei der Buchung angemeldet werden. Der
Ferienhausbesitzer ist in diesem Falle berechtigt, über uns einen Aufpreis zu
erheben. Wird die maximale Personenzahl ohne vorherige Absprache mit uns
überschritten, ist der Ferienhausbesitzer berechtigt, die Gäste
zurückzuweisen.
Wir lehnen für uns und die Ferienobjektbesitzer eine
Haftung aus Unfällen und naturbedingten Überraschungen während der Feriendauer
sowie aus nicht vorhersehbaren Pannen während der An- und Abreise ab.
Sollte am Ferienmietobjekt etwas nicht in Ordnung sein,
muss der Gast das betreffende Problem sofort nach Ferienantritt bzw. nach
Auftauchen des Problems beim Hausbesitzer oder innert 24 Stunden bei uns
vorbringen, letzteres schriftlich, wenn es sich um keinen Notfall handelt. Reklamationen
und Ersatzforderungen, die erst später angemeldet werden, gelten als
gegenstandslos.
Kann der Gast die bereits gebuchten und angezahlten
Ferien nicht antreten, so ist dies uns unverzüglich zu melden. Der Gast bleibt
für die volle Miete haftbar, sofern das Mietobjekt für die vereinbarte Zeit im
Rahmen zumutbarer Bemühungen nicht mehr vermietet werden kann. Er kann aber
nach eingeholtem Einvernehmen mit uns einen Ersatzmieter für die vereinbarte Mietdauer
stellen. Zur Vermeidung von Härtefällen aus dieser Regelung wird dringend der
Abschluss einer Annullationskostenversicherung für Reise und Ferienmiete
empfohlen.
Gerichtsstand für Buchungen über uns ist Basel CH.
Han
und Ursula Theill
Kykladen
Urlaub Ursula und Han Theill